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AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebote der Kletterwald Nettetal Gbr.
Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes.

§ 2 Stornierung von Veranstaltungen
Schriftlich bestätigte Termine für Veranstaltungen können bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bis 2 Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig kostenlos einen Ersatztermin benennen. Bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung (max. 15% der vereinbarten Honorare oder Pauschalen), bei Absagen kürzer als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Honorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Anfallende Stornogebühren von Hotels oder anderen gebuchten Fremdleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Kletterwald Nettetal Gbr. die volle Veranstaltungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Kletterwald Nettetal Gbr. berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§ 4 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Ersatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Kletterwald Nettetal Gbr. bemüht sich unter diesen Umständen um ein Ausweichprogramm.

§ 5 Seminarannulierung
Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Die Kletterwald Nettetal Gbr. müht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten.
Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 6 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogen Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen.
Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 7 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Medien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Dies gilt insbesondere für das rechtzeitige Anzeigen körperlicher Beeinträchtigungen durch die Teilnehmer der Veranstaltung.

§ 9 Haftung
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für den erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
Die Kletterwald Nettetal Gbr. haftet für Schäden, die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von Trainern der Kletterwald Nettetal Gbr. vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
Die Teilnehmer werden von der Kletterwald Nettetal Gbr. über alle bestehenden Risiken aufgeklärt und somit erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Die Kletterwald Nettetal Gbr. übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich auf Grund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Osnabrück

§ 11 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.